So schön ein Spaziergang durch den Wald auf schneebedecktem Boden im Winter auch ist, sollten ein paar Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden.
Wenn nach dem Schneefall die Temperaturen ansteigen und der Schnee nass und schwer wird, ist es nach Angaben der Forstkammer Baden-Württemberg besonders gefährlich, weil dann Schneebruch droht. So bezeichnet man Baumschäden, wenn es stark geschneit hat. Durch das Gewicht des nassen Schnees können auch große Äste oder sogar ganze Bäume brechen und Spaziergänger verletzen. Sie sollten dann nicht direkt unter Bäumen gehen, sondern auf möglichst breiten Wegen bleiben.
Auch bei starkem Wind besteht erhöhte Gefahr von Ast- und Baumbruch. Wichtig zu wissen: Spaziergänger sind für ihre Sicherheit immer selbst verantwortlich.
Das hat der Bundesgerichtshof in dem so genannten „Harzer-Hexen-Stieg-Urteil“ bestätigt. Ein Wanderer wurde von einem herabstürzenden Baum erfasst und schwer verletzt. Er forderte 200.000 Euro Schadensersatz von der Stadt Thale, weil sie ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt habe.
Das Gericht wies die Klage ab. Dem Kläger stehe kein Schadensersatz zu, weil der Umsturz eines Baumes eine „waldtypische“ Gefahr sei, für die Waldbesitzer auch auf Wanderwegen nicht haften.
Zur Information:
Die Forstkammer Baden-Württemberg vertritt die Interessen der 240.000 privaten und 1.000 kommunalen Waldbesitzer. In deren Eigentum sind ¾ der Waldfläche von Baden-Württemberg, insgesamt über 1 Million Hektar. Mit 38 Prozent Waldanteil (1,4 Millionen Hektar) an der Landesfläche zählt Baden-Württemberg zu den waldreichsten Bundesländern. Die Bäume in Baden-Württemberg binden jährlich rund 13 Millionen Tonnen CO2 und sind damit äußerst wichtig für ein gesundes Klima.
https://www.forstkammer.de/